Kosten und Rahmenbedingungen
Erstgespräch:
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf und wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung von Ihren Anliegen & Zielen und Sie können damit mich & meine Arbeitsweise kennen lernen. Hierbei entscheiden wir danach gemeinsam ob wir uns beide eine Zusammenarbeit vorstellen können und mit welchem Angebot wir miteinander weiterarbeiten.
Kosten:
Für eine Beratungs-, Behandlungs- bzw. Therapieeinheit (50 Minuten) liegen die Kosten bei 90 Euro.
Die Kosten für die psychologische Beratung bzw. Behandlung werden von den Krankenversicherungsträgern nicht übernommen (Kostenzuschüsse gibt es nur für Kinder & Jugendliche). Manche Zusatzversicherungen haben die klinisch-psychologische Behandlung in ihrem Vertrag inkludiert – erkundigen Sie sich.
Kinder & Jugendliche:
Für die psychologische Behandlung von Kindern & Jugendlichen kann ein Kostenzuschuss beim Magistrat Graz bzw. der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Kinder- und Jugendhilfe) in der Höhe von 32,44€ für eine Einzelbehandlungseinheit und 14,00€ für eine Gruppenbehandlungseinheit beantragt werden (Stand Mai 2017, Kostenzuschuss für Psychologische Behandlung im Rahmen der „Präventivhilfen“ nach dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz). Gerne stehe ich Ihnen hierbei bei der Antragstellung behilflich zur Seite. Die Bezahlung erfolgt in bar oder Überweisung gegen Rechnung.
Anmerkung: Es ist mir ein Anliegen Beratung, Behandlung & Therapie für *jedermann & jedefrau* zugänglich zu machen. Kostenabweichende Angebote sind daher bei Vorliegen bestimmter erschwerender Kriterien (Studierende, AlleinerzieherInnen, AMS-Bezug) und nach Vereinbarung prinzipiell vorstellbar, bitte sprechen Sie mich darauf an.
Terminabsage:
Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass ein Honorar in Rechnung gestellt wird. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige telefonische Bekanntgabe – sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen können, so hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf der Mobilbox / SMS / E-Mail. Da ich eine Einheit für Sie reserviere, bitte ich um Verständnis, dass Terminabsagen unter 24 Stunden in Rechnung gestellt werden.
Verschwiegenheitspflicht:
Als Klinische – und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach § 37 des Psychologengesetzes 2013, BGBl. I Nr. 182/2013.